Psychotherapeutische Praxis
Dr. Tabea Deres
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Kostenübernahme

Private Krankenversicherung

Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung werden nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Bitte klären sie vor der dem ersten Therapietermin ab, ob in Ihrer privaten Krankenversicherung das Erstgespräch sowie probatorische („Probe“)-Sitzungen enthalten sind. Die Sitzungen werden Ihnen von mir in Rechnung gestellt. Diese Rechnungen können Sie wiederum bei Ihrer Versicherung einreichen. Im Verlauf der probatorischen Sitzungen wird dann entschieden, ob eine Psychotherapie beginnen soll und weitere Sitzungen beantragt werden. Bitte fordern Sie hierfür die entsprechenden Antragsunterlagen bei Ihrer Krankenkasse an. Diese werde ich dann bearbeiten und an Ihre Krankenkasse versenden.

Beihilfe

Von der Beihilfe werden die Therapiekosten grundsätzlich erstattet. Hierfür muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, gilt es, wie auch bei der privaten Krankenversicherung, die Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle anzufordern und in
die Therapie mitzubringen. Ich bearbeite die Unterlagen dann und leite sie an die Krankenversicherung weiter. 

Selbstzahler

Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. 
Auf Basis eines individuellen Behandlungsplans erstelle ich Ihnen gern eine Übersicht über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Diese orientieren sich grundsätzlich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).